Nutzungsrechte

Und so funktioniert es:

Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß dem Vergütungsvertrag für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer

Zwei Stufen: Gestaltungs- und Nutzungsrechtsvergütung

(Entwurfsvergütung + Nutzungsvergütung = Gesamtvergütung)
Die Vergütung der kreativen Leistungen, die wir für Sie erbringen (im Gegensatz zu Arbeiten an bestehenden Werken oder nicht eigenständigen Ausarbeitungen), besteht aus zwei Stufen: der Anfertigung von Konzepten/Entwürfen/Texten und der Einräumung von Nutzungsrechten. Beide Stufen werden getrennt vergütet. In der ersten Stufe fertigen wir für Sie Entwürfe an und legen sie vor. Wenn Sie Ihnen zusagen und Sie sie verwenden wollen, dann räumen wir Ihnen Nutzungsrechte ein. Diese Zweistufigkeit hat für Sie Vorteile:

1. Sie vergüten das Nutzungsrecht nur dann, wenn Sie das Werk tatsächlich nutzen.
Das ist zum Beispiel relevant, wenn Sie sich von mehreren Designern Entwürfe anfertigen lassen, um sich dann für einen davon zu entscheiden (Wettbewerbspräsentation).

2. Sie vergüten nur den Nutzungsumfang, der für Sie sinnvoll und produkt-adäquat ist.
Sie entscheiden, wie lange, wie umfangreich und in welchem Verbreitungsgebiet Sie die Entwürfe nutzen möchten. So wird die Nutzungsrechtsvergütung genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten berechnet (siehe unten). Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie nur den Nutzungsumfang vergüten, den Sie tatsächlich brauchen.

3. Die Erwerbung des Nutzungsrechts verleiht Ihnen eine starke Rechtsposition
Haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht erworben, so dürfen Sie das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers nutzen (wichtig bei Signets, Warenausstattungen etc.). Das verleiht Ihnen eine starke Rechtsposition: Sie können sich gegen mögliche Plagiate zur Wehr setzen, da Sie aus eigenem Recht klagen können.

Für die zweistufige Vergütung gilt der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
Wenn Sie Fragen zum Nutzungsrecht haben, so stehen wir Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Die Entwurfsvergütung

Für die Entwurfsvergütung wird der kalkulierte Zeitaufwand mit dem zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Stundensatz multipliziert. Wenn wir zum Beispiel 20 Stunden Zeitaufwand für einen Signetentwurf kalkulieren und einen Stundensatz von exemplarisch 100 Euro ansetzen, dann ergibt sich eine Entwurfsvergütung von 20 × 100 Euro = 2.000 Euro.
Die Entwurfsvergütung ist die Grundlage für die Berechnung des Nutzungsrechts, das heißt, die Vergütung des Nutzungsrechts ist immer abhängig vom Umfang unserer Entwurfsleistung.

Die Vergütung des Nutzungsrechts

Die Nutzungsvergütung wird auf Basis der Entwurfsvergütung nach Bedarf des Kunden berechnet. Der Nutzungsgesamtwert ergibt sich aus der räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Nutzung. Diese Teilwerte werden addiert. Der Faktor wird dann mit der Vergütung für den Entwurf multipliziert und ergibt die Nutzungsvergütung. Entwurfsvergütung und Nutzungsvergütung werden addiert zur Gesamtvergütung.

Beispiel: Für den oben erwähnten Signetentwurf möchten Sie einen mittleren Nutzungsumfang (Faktor 0,3), räumlich regional (+ Faktor 0,1) für 10 Jahre (+ Faktor 0,5) und das ausschließliche Nutzungsrecht (+ Faktor 1,0), so wird die Vergütung von 2.000 Euro mit dem Faktor 1,9 multipliziert. Das ergibt eine Nutzungsrechtsvergütung von 3.800 Euro.

Die Gesamtvergütung (Entwurf + Nutzung) beträgt dann 5.800 Euro.

Anwendungsbereiche
Grafikdesign
Illustration
Digitale Medien
Beratung und Konzeption
Text
Messe- und Ausstellungsdesign

Nutzungsart
einfach: 0,2
ausschließlich: 1,0

Nutzungsgebiet
regional: 0,1
national: 0,4
europaweit: 1,2
weltweit: 2,5

Nutzungsdauer
1 Jahr: 0,1
5 Jahre: 0,3
10 Jahre: 0,5
unbegrenzt: 1,5

Nutzungsumfang
gering: 0,1
mittel: 0,3
umfangreich: 1,2

Faktor Nutzungsart (einfach oder ausschließlich)
+ Faktor Nutzungsgebiet (räumlich)
+ Faktor Nutzungsdauer (zeitlich)
+ Faktor Nutzungsumfang (inhaltlich)
= Gesamtnutzungsfaktor

Gesamtnutzungsfaktor × Entwurfsvergütung = Nutzungsvergütung

Nutzungsumfang:
Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich z.B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder ähnlichen Kriterien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z.B. nur für Plakat) oder für mehrere Medien genutzt wird.

Nutzungsart einfach:
Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer kann auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.

Nutzungsart ausschließlich:
Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.

Danke,
für Ihre
Anmeldung!

Newsletter Anmeldung - ab jetzt immer frische News!

Mit unserem Büro 5 Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Infos, Tipps und Ankündigungen vom Hunoldsberg 5!

Ich stimme zu, dass meine Daten zum Zwecke der Bearbeitung meiner Anfrage übermittelt und genutzt werden dürfen.*
Der Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Anzahl der Neuigkeiten. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen.
Bitte füllen Sie alle Felder aus und akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.